Das Modell der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Auslaufmodell. Aufgrund hoher Arbeitslosigkeit und demographischer Schwankungen ist der Generationenvertrag, auf dem die gesetzliche Rente basiert, nicht mehr erfüllbar. Die nachfolgende Generation wird nicht mehr in der Lage sein, den jetzigen Arbeitnehmern ihre zukünftige Rente zu finanzieren.
Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine durch Entgeltumwandlung finanzierte, betriebliche Altersvorsorge. Diese bietet eine sinnvolle Ergänzung zur staatlichen Rentenversicherung. Innerhalb dieser Form der Vorsorge gibt es verschiedene Modelle. Eines davon ist das der Direktversicherung. Es sieht vor, dass der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für seine Angestellten abschließt. Sie kann vom Arbeitgeber finanziert werden, der in diesem Fall von den Beiträgen für die Sozialversicherung befreit würde. Alternativ kann der Arbeitnehmer die Beiträge zu seiner betrieblichen Altersvorsorge auch durch Entgeltumwandlung selbst finanzieren. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind in jedem Fall steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Direktversicherung kann neben der Altersvorsorge auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Hinterbliebenenversorgung kombiniert werden. Sollte die versicherte Person den Arbeitgeber wechseln, kann er die Direktversicherung entweder privat weiterführen oder das angesparte Kapital in das Vorsorgemodell des neuen Arbeitgebers übertragen lassen (Portabilität).
Im Falle eines Arbeitsplatzverlustes und dauerhafter Arbeitslosigkeit kann der Betroffene die Versicherung zwar nicht weiterführen, aber sein Kapital kann auch nicht auf Hartz IV angerechnet werden. Das einmal eingezahlte Geld geht in keinem Falle verloren.
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