Die neusten Urteile des EU Gerichtshofes in Brüssel bestätigen wieder einmal die Gültigkeit der EU-Führerscheine und geben den Klägern recht. In den entsprechenden Gerichtsurteilen ging es wieder einmal darum, dass es in Deutschland Führerscheinstellen gibt, die den EU Führerschein, der im EU Ausland wie zum Beispiel in Polen erworben worden ist, nicht umschreiben wollen. Dieses Zuwiderhandlung verstößt jedoch ganz klar gegen Europäisches Recht. Wenn der Führerscheinerwerber in dem erworbenen Land alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten hat, muss die Behörde in Deutschland den Führerschein anerkennen und auf Wunsch auch in einen deutschen EU Führerschein umschreiben.

Wichtig ist vor allen, dass derjenige der einen EU Führerschein ohne MPU zum Beispiel in Polen oder Tschechien erwirbt, auch die 185 Tage Meldefrist einhält, und die in dem Land vorgeschriebenen Pflichtfahrstunden abgeleistet hat. Möchte sich der Bewerber im Ausland anmelden, wird hierzu ein gültiger Personalausweis sowie eine gültige EU Krankenversicherungskarte sowie eine Verdienstbescheinigung oder eine Bankkarte benötigt. Ist der Fahrschüler dann mit der Fahrschule und den Fahrregeln betraut, die im Ausland gelten und sich teilweise deutlich von Regeln der Prüfungsfragen in Deutschland unterscheiden, so kann dem endgültigen Erwerb der EU-Fahrerlaubnis nichts mehr im Wege stehen.

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Kategorie: Auto & KFZ