Die private Krankenversicherung (PKV) kann in Form einer Vollversicherung die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ersetzen oder deren Leistungen durch entsprechende Zusatzversicherungen (z.B. für längere Krankenhaus- oder Auslandsaufenthalte) aufstocken. Grundsätzlich kann sich jeder eine private Vollversicherung abschließen, der Beamter oder freiberuflich tätig ist, oder aus anderen Gründen nicht an eine Pflichtversicherung gebunden ist. Die Möglichkeit der privaten Zusatzversicherung hingegen stehen jedem offen.
Im Gegensatz zur GKV kann die PKV die Antragsteller auch ablehnen. Sie macht die Aufnahme in die PKV abhängig vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Unter Umständen können gesundheitliche Vorbelastungen zu einer Erhöhung des Beitrages in Form einer Risikozulage führen. Außerdem haben auch Alter und Geschlecht Einfluss auf die Beitragshöhe. Frauen haben statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung als Männer und je älter der Antragsteller ist, desto höher sind die zu erwartenden Arztkosten. Des weiteren beinhaltet die Beitragssumme eine Altersrückstellung. Diese gewährleistet, dass der Beitrag auch im Alter, wenn die Arztkosten wohlmöglich steigen, konstant bleibt.
Im Krankheitsfall rechnet der Arzt zunächst über den Patienten ab. Dieser muss das Geld also vorlegen, bekommt den Betrag anschließend von der PKV erstattet. Etwas anders verhält es sich bei stationären Krankenhausaufenthalten. Zwar werden die Kosten für Medikamente und Behandlung auch hier dem Patienten in Rechnung gestellt, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung hingegen rechnet die Klinik direkt mit der PKV ab.
Kategorie: Versicherung & Vorsorge


