Die eigene Zukunft ist nur bedingt planbar. Vor unvorhersehbaren Ereignissen wie schweren Unfällen oder Arbeitslosigkeit ist niemand gefeit. Wer hohe Kreditverpflichtungen eingegangen ist wird im Ernstfall die Tilgungsraten nicht mehr leisten können. Im Todesfall müssten die Angehörigen neben dem Leid auch noch mit horrenden Schulden leben.
Der Abschluss einer Restkreditversicherung (RKV) kann eine sinnvolle Absicherung für den Kreditnehmer und seine Angehörigen darstellen. Dabei handelt es sich beispielsweise um eine Risiko-Lebensversicherung, die gemeinsam mit dem Kredit abgeschlossen wird. Kommt der Kreditnehmer zu Tode, können die Hinterbliebenen die Restkreditsumme durch die Versicherungsleistung der Risikolebensversicherung begleichen. Ähnliche Versicherungen lassen sich für Risiken wie Arbeitslosigkeit oder den Verlust der Arbeitskraft abschließen.
Eine Restkreditversicherung wird von den Banken mit großem Wohlwollen betrachtet, verringert sie doch das Kreditausfallrisiko und ermöglicht zusätzliche Einnahmen. Einige Banken verknüpfen eine Kreditzusage mit dem Abschluss einer Restkreditversicherung. Dies geschieht häufig, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kreditinteressenten keine ausreichende Sicherheit darstellen. Sofern eine Verpflichtung zum Versicherungsabschluss besteht, müssen die Beiträge zur RKV im beworbenen Effektivzinssatz enthalten sein, um dem Verbraucher einen objektiven Angebotsvergleich zu ermöglichen.
Eine Restkreditversicherung ist nur bei hohen Kreditverpflichtungen sinnvoll. Kleinere Ratenkredite können im Ernstfall meistens durch Ersparnisse oder den Verkauf von Vermögenswerten getilgt werden. In den Versicherungsbeiträgen sind häufig hohe Provisionen für die Bank bzw. den Kreditvermittler enthalten, was den Kredit erheblich verteuern kann.
Beim Vergleich zinsgünstiger Online-Kredite ist der Verbraucher gut beraten, stets die eventuelle Notwendigkeit einer Restkreditversicherung und deren Kosten abzuklären.
Kategorie: Kredite & Finanzierung


