Die Stevia rebaudiana dient seit Jahrhunderten den Indianern Paraguays und Brasilien als natürlicher Süßstoff und hat aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften Eingang in die westlichen Küchen gehalten. Die krautige Pflanze ist ausgesprochen wärmeliebend, gedeiht in subtropischem Klima und erreicht eine Höhe von ca. 70 bis 100 cm.
Eigenschaften der Stevia
Die Stevia verfügt über ein ca. 300-fach stärkere Süßkraft als Zucker, was ihr die Beinamen Honig- bzw. Süßkraut einbrachte. Im Gegensatz zu gewöhnlichem Zucker ist die Stevia völlig unschädlich für die Zähne, da ihre Inhaltsstoffe keine schädlichen Säuren auf den Zahnoberflächen bilden. Zudem hat die Pflanze praktisch keinen eigenen Brennwert, ist also kalorienfrei, was sie für Einsatz als Zuckerersatzstoff im Rahmen einer Diät prädestiniert. Stevia ist unter anderem in Pulverform erhältlich und lässt sich in warmen und kalten Flüssigkeit problemlos auflösen. Die naturbelassenen und getrockneten Blätter entfalten noch immer die 40-fache Süßkraft von gewöhnlichem Zucker. Der süße Inhaltsstoff, das Steviosid, ist ungiftig und hitzestabil bis 200 Grad.
Zulassung und industrielle Verwendung
Während die Pflanze in Japan bereits seit vielen Jahrzehnten als Zusatzstoff zum Süßen zahlreicher Speisen eingesetzt wird und bereits 50% aller industriell gefertigten Süßigeiten Stevia enthalten, ist das „Honigkraut“ in Europa noch immer nicht offiziell als Lebensmittelzusatz zugelassen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete Anfang 2010 die Sicherheit der Stevioglycoside und kam zu Schluss, das für der Verzehr für den Menschen kein Gesundheitsrisiko darstellt, was auf eine baldige Zulassung der Stevia in der EU schließen lässt.
Um das bisherige Verbot zu umgehen, wird die Stevia im Internet als Zahnpflegemittel deklariert, einer anderweitigen Nutzung steht natürlich nichts im Wege.
Kategorie: Gourmet & Genuß


